Verein Orchester Musikschule Einklang Förderverein Galerie Service Kontakt Datenschutz Impressum Intern
Startseite Verein Mitgliedschaft

Verein


Vorstand Satzung Mitgliedschaft Vereinshistorie



Mitgliedschaft

Wer sich nun fragt, wie man Mitglied in der Blaskapelle "Einklang Schermbeck" e.V. werden kann, der erfährt hier alles Notwendige.

Die Mitgliedschaft wird mittels eines Beitrittsantrags erworben, über dessen Annahme der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Aufgenommen werden nur aktiv Musizierende. Mit der Mitgliedschaft verbunden ist eine Beitragspflicht. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages variiert und wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung angepasst. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte dem Beitrittsantrag, den wir hier zum Download und selber ausdrucken für Sie bereit halten.

Beitrittserklärung [122 KB]

Und sollten Sie ihre Mitgliedschaft einmal wieder los werden wollen ist dies natürlich auch möglich. Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. Das Recht zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon natürlich unberührt.